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Erleichterung für Mieter ab 2023: Vermieter müssen sich an den Klimaabgaben beteiligen

Viele Mieter dürfen sich ab dem Jahr 2023 über eine Entlastung in Sachen Nebenkosten freuen. Möglich macht dies ein neues Gesetz, das die CO2-Abgabe beim Heizen mit Öl oder Erdgas neu zwischen Mieter und Vermieter aufteilt und eine Erleichterung für Mieter ab 2023 bedeutet.

Erleichterung für Mieter ab 2023
Erleichterung für Mieter ab 2023

Was ist der Inhalt des neuen Gesetzes?

Die Energiepreise steigen bekanntlich allerorts – zusätzlich zu einer saftigen Inflation. Doch es gibt auch gute Nachrichten und eine Erleichterung für Mieter ab 2023. Wie vom Bundestag Anfang November beschlossen wurde, werden Vermieter in Zukunft mehr in die Pflicht in Sachen CO2-Abgabe fürs Heizen genommen. Bislang mussten alleine die Mieter diesen Kostenpunkt tragen. Die neue Regelung kann das monatliche Budget einiger Mieter etwas entlasten.

Höhe der CO2-Abgabe für den Mieter von der Qualität des Gebäudes abhängig

Wie hoch die Beteiligung der Vermieter an der CO2-Abgabe ab dem Jahr 2023 ausfällt, ist von der Klimafreundlichkeit des Hauses abhängig. Dabei gilt, dass die Kosten für Vermieter künftig umso höher ausfallen, je weniger klimafreundlich die Immobilie zu bewerten ist.

Die Höhe der Abgabe für Mieter und Vermieter wird durch ein Stufenmodell geregelt. Den Löwenanteil beim CO2-Preis müssen Vermieter bei Häusern übernehmen, die sehr viel Treibhausgas pro Quadratmeter ausstoßen. Ist der Ausstoß an CO2 hingegen sehr gering, muss der Mieter die Kosten weiterhin selbst tragen. Hierdurch sollen Vermieter zu energetischen Sanierungen ihrer Immobilie motiviert und Mieter zum Einsparen von Energie bewegt werden.

Zehn Stufen im Stufenmodell für die Aufteilung der CO2-Abgabe

Insgesamt gibt es zehn Stufen, die für die Berechnung der Aufteilung Gültigkeit haben. Die erste Stufe ist reserviert für Gebäude, die über eine besonders schlechte Energiebilanz verfügen. Hierbei müssen Vermieter 90 Prozent und Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten tragen, was eine deutliche Erleichterung für Mieter ab 2023 bedeutet. In den folgenden Stufen verändert sich die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter dann in Schritten zu jeweils zehn Prozent. In der Stufe 10 liegt die Pflicht zur Energieabgabe dann vollständig bei den Mietern. Hierbei muss es sich jedoch auch um ein Gebäude handeln, das mindestens dem Standard Effizienzhaus 55 entspricht.

Mehraufwand für Vermieter zu erwarten

In welche der Stufen eine Mietwohnung einzuordnen ist und wie hoch die Erleichterung für Mieter ab 2023 ausfällt, ist auch von der Heizkostenabrechnung abhängig. Vermieter sollten daher einen Mehraufwand erwarten, weil sie Angaben beispielsweise zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß abgeben müssen. Es ist für jedes Haus notwendig, die Klimafreundlichkeit zu ermitteln. Jedoch sollen den Vermietern sämtliche Daten an die Hand gegeben werden, die für die Berechnung notwendig sind.

Isolierung des Gebäudes
Isolierung des Gebäudes

Warum der CO2-Preis beim Klimaschutz helfen kann

Für Wohnungen oder Häuser, die mit Gas oder Öl geheizt werden, ist seit dem Jahr 2021 eine zusätzliche Abgabe zu zahlen. Durch diese Abgabe möchte man den klimaschädlichen Ausstoß von Kohlendioxid senken. Bisher hatten diese Abgaben ausschließlich Mieter zu tragen, unabhängig von ihrem Einfluss, wie viel CO2 tatsächlich ausgestoßen wurde. Die Menge an CO2-Ausstoß wird jedoch nicht nur durch das individuelle Heizverhalten bestimmt, sondern auch von der Qualität der Heizung, der eingebauten Fenster und der Isolierung des Gebäudes, allesamt Dinge also, auf die ein Mieter keinen Einfluss hat.

Was hat es mit der CO2-Steuer eigentlich auf sich?

Seit dem Jahr 2021 wird auf Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas eine CO2-Abgabe fällig, die im Laufe der Jahre ansteigen soll. Für Verbraucher bedeutet dies höhere Sprit- und Heizkosten. Die Regierung möchte damit einen Anreiz schaffen, den Verbrauch zu reduzieren.

Auf welche Stoffe erfolgt eine CO2-Besteuerung?

Die CO2-Besteuerung hat für sämtliche Kraftstoffe Gültigkeit. Sie ist also für Benzin, Diesel und Gas ebenso zu zahlen, wie für Heizöl, Flüssig- oder Erdgas. Sofern Fernwärme mit Öl oder Gas gewonnen wird, ist auch hierauf die CO2-Steuer zu zahlen.

Keine Erhöhung der CO2-Abgabe im Jahr 2023

Für das Jahr 2023 stand ursprünglich eine Erhöhung des CO2-Preises auf der Agenda, wie es auch in den letzten beiden Jahren der Fall gewesen ist. Angesichts der generell steigenden Energiekosten und der aktuell hohen Inflationsrate möchte man die Bürger und Unternehmen jedoch finanziell entlasten, sodass die geplante Erhöhung um ein Jahr verschoben wurde.

Jährlich steigende Stufenregelung bei den CO2-Preisen

Während die CO2-Steuer im Jahr 2021 pro Tonne 25 Euro betrug, wurde dieser Betrag im Jahr 2022 auf 30 Euro pro Tonne angehoben. Eigentlich war für das Jahr 2023 dann eine erneute Erhöhung um fünf Euro geplant, was einer CO2-Abgabe von 35 Euro pro Tonne entsprochen hätte. Für das Jahr 2024 war eine Bepreisung in Höhe von 45 Euro pro Tonne vorgesehen und für das Jahr 2025 ein Betrag von 55 Euro pro Tonne. Ab dem Jahr 2026 sollte die Bepreisung pro Tonne dann zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne ausfallen. Da es im Jahr 2023 jedoch keine Erhöhung der CO2-Besteuerung geben wird, werden die weiteren Erhöhungen ihrerseits um ein Jahr nach hinten verschoben, sodass erst ab dem Jahr 2027 mit einer Besteuerung zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne zu rechnen ist.

Energieeffizienz einer Immobilie
Energieeffizienz einer Immobilie

Was die Politik zum neuen Gesetz sagt

Wie aus Reihen der Regierung zu vernehmen war, begrüße man das neue Gesetz, das eine Erleichterung für Mieter ab 2023 in Deutschland bedeuten soll. Nun habe man ein faires Modell, mit dem auch Vermieter in die Pflicht genommen würden. Beide Seiten würden dabei einen Beitrag zum Klimaschutz leisten:

1. Vermieter würden dazu motiviert, hinsichtlich Energieeffizienz in ihre Immobilie zu investieren und
2. Mieter würden dazu angehalten, ihr Heizverhalten zu überdenken und dabei möglichst sparsam zu sein.

Auch kritische Stimmen melden sich zu Wort

Mietervertretungen hegen indes die Befürchtung, dass die Kosten für eine energetische Sanierung, mit denen Vermieter ihren Anteil senken möchten, am Ende des Tages an die Mieter weitergereicht werden, was natürlich nicht im Sinne einer Erleichterung für Mieter ab 2023 wäre.

Gibt es auch Ausnahmen bei der Klimaabgabe?

Bei gewerblich genutzten Immobilien sowie Häusern, in denen niemand wohnt, sollen die Kosten für die Abgabe bis Ende 2025 hälftig aufgeteilt werden. Ab 2026 ist dann auch für Gewerbeimmobilien eine Stufenregelung geplant. Vermieter und Mieter können dies aber im Mietvertrag auch anders vereinbaren. Ausnahmen gelten ebenso für denkmalgeschützte Wohnhäuser, bei denen sich Sanierungsarbeiten nicht so einfach durchführen lassen. In diesem Fall sind die Auflagen hinsichtlich der Klimaabgabe für Vermieter weniger streng.

Welche finanziellen Auswirkungen kann die Neuregelung der Klimaabgabe mit sich bringen?

Experten zufolge macht der aktuelle CO2-Preis acht Cent pro Liter Heizöl aus. Bei Erdgas liegt er bei 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Eine Familie mit einer Gasheizung und einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden in einem sehr klimafreundlichen Gebäude müsste demnach einen CO2-Preis in Höhe von 128,40 Euro zahlen. Handelt es sich hingegen um ein besonders schlecht isoliertes Gebäude, würde die CO2-Abgabe für die Mieter lediglich 6,42 Euro betragen, wobei den Rest der Vermieter übernehmen müsste. Dies würde für die Familie im Beispiel eine Entlastung von etwa 122 Euro bedeuten.

Der CO2-Preis auf Heizöl fällt dagegen höher aus. Nehmen wir dieselbe Familie wie im ersten Beispiel und gehen davon aus, dass diese eine Ölheizung in einem sehr klimafreundlichen Haus besitzt, wird eine Abgabe in Höhe von 189,19 Euro fällig. In einem schlecht sanierten Gebäude muss die Familie hingegen nur 9,46 Euro selbst übernehmen.

Wie sieht es mit der Kostenübernahme bei Mietern aus, die sich selbst mit Brennstoff versorgen?

Die Ermittlung der Kosten geschieht bei der jährlichen Heizkostenabrechnung. Mietern, die sich selbst mit Brennstoff versorgen, ist es möglich, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche anzubringen. Dies muss innerhalb von zwölf Monaten geschehen. Brennstofflieferanten sind in der Pflicht, Informationen zum Erstattungsverfahren auszuhändigen.

Anreize für Sanierungsmaßnahmen
Anreize für Sanierungsmaßnahmen

Gibt es Ausnahmen und Übergangsregelungen?

Das Gesetz soll Anreize für Sanierungsmaßnahmen schaffen. Entsprechend gibt es Ausnahmen in Sachen vorgesehener Kostenaufteilung dort, wo der CO2-Preis keine Anreizwirkung für Sanierungsmaßnahmen entfalten kann, wie dies etwa in Milieuschutzgebieten oder bei denkmalgeschützten Gebäuden der Fall ist.

Ab wann hat die neue Regelung in Sachen Energieabgabe Gültigkeit?

Die neue Regelung wird ab dem 1. Januar 2023 Gültigkeit haben und ist auf sämtliche Abrechnungsräume anzuwenden, die an diesem Tag oder danach beginnen. Des Weiteren bleiben bei der Anwendung des Stufenmodells Brennstofflieferungen außen vor, bei denen die Abrechnungsgrundlage nach alter Rechtslage geschehen ist. Für diese haben die Vermieter noch nicht die erforderlichen Daten zur Hand, die für die Einstufung ihrer Immobilie sowie für die entsprechende Aufteilung der CO2-Kosten gegenüber ihren Mietern notwendig sind.

Fazit: Durch die neue Regelung der CO2-Abgabe dürfen sich einige Personen über eine Erleichterung für Mieter ab 2023 freuen. Um die Energiekosten so gering wie möglich zu halten, ist es aber für Mieter zu empfehlen, besonders bewusst und sparsam zu heizen. Mit der Neuregelung schafft die Regierung sicherlich einen Anreiz für Mieter, ein möglichst sparsames Heizverhalten einzuhalten. Ob sich dies dann am Ende auch tatsächlich in einem geringeren Energieverbrauch niederschlagen wird, kann allerdings erst die Zukunft zeigen.

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