Mit einem Makleralleinauftrag zum bestmöglichen Gewinn bei Immobiliengeschäften
Bei einem Immobiliengeschäft ist man gut beraten, wenn man einem erfahrenen Immobilienmakler einen Alleinauftrag erteilt. In diesem Fall wird es dem Makler ein besonderes Anliegen sein, die jeweilige Immobilie zum optimalen Preis zu verkaufen. Unterscheiden lässt sich der Makleralleinauftrag in eine einfache und eine qualifizierte Variante. Worin die Unterschiede bestehen und welche Vorteile (und Nachteile) ein Makleralleinauftrag bietet, erfahren Sie auf dieser Seite.
Welche Vorteile bietet der Makleralleinauftrag?
Aus Sicht des Immobilienbesitzers scheint es zunächst von Nachteil zu sein, dass lediglich ein Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt werden kann. Viele Verkäufer haben die Vorstellung, dass mehrere Makler bei der Vermarktung eine größere Reichweite bedeuten. Jedoch geht eine solche größere Reichweite zulasten der Seriosität und bringt nachweislich auch keinen schnelleren oder größeren Verkaufserfolg mit sich. Viele Köche verderben eben sprichwörtlich den Brei.
Ein Ansprechpartner für sämtliche Belange
Erteilt man einem Makler einen Alleinauftrag, steht einem ein zentraler Ansprechpartner für sämtliche Belange und alle Interessenten zur Verfügung. Der Makler weiß um die wichtigsten Informationen und kann potentiellen Käufern bei Fragen kompetent weiterhelfen.
Initiative zeigen
Besitzt nur ein Makler den Alleinauftrag für das jeweilige Objekt, ist ihm selbst sehr viel an einem schnellen Verkaufsabschluss gelegen, da der Makler nur dann eine Provision erhält, sobald er das Objekt erfolgreich verkaufen konnte.
Fest definierte Provisionshöhe
Schaltet man mehrere Makler für den Verkauf einer Immobilie ein, ist im Vorfeld nicht zwangsläufig bekannt, wie hoch die jeweilige Provision ausfällt und ob man diese im schlimmsten Fall vielleicht sogar doppelt zahlen muss. Beteiligt man nur einen Makler an der Veräußerung der Immobilie, hält man die Courtage am besten schriftlich im Vertrag fest.
Unterbeauftragung vertraglich möglich
Auch bei einem Makleralleinauftrag ist es nicht zwingend nötig, dass ein Makler alleine handeln muss. Wenn im Vertrag eine Unterbeauftragung erlaubt ist, darf der Makler seinen Kollegen erlauben, die Immobilie anzubieten. Ein schnellerer Verkaufserfolg ist häufig die Folge davon.
Umfangreiche Beratung
Im Falle eines Makleralleinauftrags ist von einer ausführlichen Beratung auszugehen. Der Makler ist schließlich selbst am Verkauf der Immobilie interessiert und daran beteiligt.
Nachwirkungen
Auch wenn ein Maklervertrag ausgelaufen ist, können die vorausgegangenen Bemühungen am Ende doch zu einem Verkaufserfolg führen. In diesem Fall wird der Makler auch dann noch seine Provision erhalten.
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Was ist unter einem Makleralleinauftrag zu verstehen?
Unter einem Makleralleinauftrag versteht man einen speziellen Vertrag, der zwischen dem Auftraggeber und dem Makler geschlossen wird. In diesem Vertrag wird eine ausschließliche geschäftliche Beziehung zwischen beiden Parteien bestimmt. Laut Vertrag darf also kein weiterer Makler mit dem Verkauf der Immobilie eingeschaltet werden. Bei einem Alleinauftrag wird der Makler seine gesamte Kompetenz, seine Erfahrung sowie sein Netzwerk in den Dienst des Kunden stellen, um den Auftrag erfolgreich abzuschließen.
Welche Unterschiede gibt es zum allgemeinen Maklerauftrag?
Mit einem allgemeinen Maklerauftrag verpflichtet sich der Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag möglichst zügig abzuschließen. Zudem ist es dem Verkäufer erlaubt, auch andere Makler oder Dritte mit dem Verkauf der jeweiligen Immobilie zu beauftragen. Hierdurch entfällt für den Makler ein besonderer Anreiz, sich mit dem Verkauf der Immobilie zu beschäftigen und das Geschäft voranzutreiben. Dies erklärt sich dadurch, dass die Gefahr für den Makler sehr hoch ist, Geld und Zeit in das Projekt zu investieren und dabei leer auszugehen, da eine Provision für ihn nur anfällt, wenn die Immobilie von ihm verkauft wird. Wird die Immobilie hingegen von einem anderen Makler oder einem Dritten veräußert, fällt keine Provision für den Makler an.
Einfacher oder qualifizierter Makleralleinauftrag?
Unterscheiden lässt sich zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Makleralleinauftrag. Beide Varianten weisen in wesentlichen Punkten Unterschiede auf und beeinflussen somit den Verkaufserfolg.
Einfacher Makleralleinauftrag
Bei einem einfachen Makleralleinauftrag verzichtet der Besitzer der Immobilie darauf, einen weiteren Makler mit der Veräußerung der Immobilie zu beauftragen. Jedoch hat er das Recht, die Immobilie privat zu veräußern. Gelingt ihm dies, wird der eingeschaltete Makler keine Provision erhalten, auch wenn ein einfacher Makleralleinauftrag zwischen beiden Parteien vereinbart wurde.
Qualifizierter Makleralleinauftrag
Von einem qualifizierten Makleralleinauftrag spricht man dann, wenn der Makler das exklusive Recht hat, die Immobilie zu verkaufen. In diesem Fall überlässt der Eigentümer dem Makler sämtliche Verhandlungen und darf auch von privater Seite aus keinen Verkauf vornehmen. Diese Vertragsart ist für einen Makler natürlich besonders reizvoll, weil er in jedem Fall mit einer Provision, auch Maklercourtage genannt, rechnen kann, wenn er einen erfolgreichen Verkauf in die Wege leiten konnte.
Welche Nachteile bietet ein Makleralleinauftrag?
Natürlich wollen wir an dieser Stelle nicht nur die Vorzüge erwähnen, die ein Makleralleinauftrag mit sich bringt. Wie so ziemlich alles im Leben hat auch ein Makleralleinauftrag mögliche Nachteile, die man beachten muss.
Definierung eines festen Zeitraums
Möglich ist es, beim Alleinauftrag einen Zeitrahmen zu definieren. Dieser beträgt in der Regel ein halbes Jahr. Wenn die Immobilie in diesem Zeitfenster nicht verkauft werden sollte, kann der Auftrag enden.
Aufwandsentschädigung für den Makler
Ganz gleich, ob die Immobilie verkauft wurde oder nicht, wird der Makler eine Entschädigung erhalten. Schließlich muss er für seinen geleisteten Aufwand und die Kosten, die für die Vermarktung der Immobilie entstanden sind, eine Entlohnung erhalten.
Wie sieht es mit der Kündigung bei einem Makleralleinauftrag aus?
Generell lässt sich ein Makleralleinauftrag nur dann kündigen, wenn er auf eine unbefristete Zeit geschlossen wurde. Daher ist ein Makler in der Regel sehr daran interessiert, einen befristeten Vertrag zu schließen. Solche Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von sechs bis acht Monaten und lassen sich vor Ablauf nur aus triftigen Gründen kündigen. Zu diesen triftigen Gründen zählen unter anderem folgende Sachverhalte:
Das Objekt wurde vom Makler nicht online beworben, obwohl dies vertraglich explizit vereinbart wurde.
Der Makler führt keine Besichtigungen durch, obwohl es Kaufinteressenten für das jeweilige Objekt gibt.
Der Makler missbraucht das Vertrauensverhältnis, indem er beispielsweise das Objekt an Bekannte verkaufen oder den Kaufpreis drücken möchte.
Alles in allem besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Immobilienbesitzer bei einem Makleralleinauftrag also nur, wenn er dem Makler einen schwerwiegenden Pflichtverstoß nachweisen kann.
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