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Wie funktioniert das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?

Bieterverfahren beim Immobilienverkauf
Bieterverfahren beim Immobilienverkauf
Wenn Sie der einzige Interessent für die Immobilie sind, haben Sie als Suchender Glück gehabt. Realistisch ist das heutzutage jedoch eher weniger. Die Nachfrage nach Wohneigentum steigt unproportional zum Angebot. Deshalb hat sich regelrecht ein Wettbewerb gebildet. Wer zahlt den höchsten Preis? Sind Sie der Verkäufer, können Sie das Bieterverfahren als innovative Verkaufsstrategie für sich nutzen. Auf diese Weise eine Immobilie zu verkaufen, kann Zeit sparen und zu einem höheren Erlös führen. Es gibt jedoch nicht nur Vorteile bei diesem Verfahren. Informieren Sie sich darüber, was Sie wissen sollten.

Gibt es das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf schon länger?

Bisher war es eher üblich, Immobilien nur dann im Bieterverfahren zu verkaufen, wenn sie sich nicht so gut vermarkten ließen, Schäden aufwiesen oder der Marktwert schwer einzuschätzen war. (Zwangs)versteigerungen gibt es schon lange.

Was ist der Unterschied zwischen einer Zwangsversteigerung und einem Bieterverfahren?

Beim Bieterverfahren ist die Nennung des Verkaufswertes nicht erforderlich wie bei einer Versteigerung. Ob sie nun aus Zwang passiert oder einfach so angesetzt ist, spielt dabei keine Rolle. Manche Eigentümer legen jedoch aus Angst, dass ihre Immobilie nicht den gewünschten Wert erzielt, einen Mindestpreis fest. Bei beiden Varianten geht es darum, das höchste Gebot zu erzielen. Dieses wird beim Bieterverfahren von den Interessenten abgegeben. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Bei einer Versteigerung muss er das.

Wann macht der Verkauf über ein Bieterverfahren Sinn?

Ob sich der Verkauf einer Immobilie über das Bieterverfahren lohnt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Ist es ein begehrtes Objekt oder besteht eher keine Nachfrage? Grundsätzlich kann das Verfahren bei Immobilien, die stark sanierungsbedürftig sind und deren Marktwert schwer einzuschätzen ist, Sinn machen. Ebenso bei Objekten, die mit konventionellen Methoden keinen Käufer gefunden haben. Im Hinblick auf die Erzielung eines Höchstwertes kann sich das Bieterverfahren auch bezahlt machen, wenn die Nachfrage in der Gegend sehr groß ist. Der Zeitaspekt gehört ebenfalls zu den Argumenten, die für das Bieterverfahren sprechen. Der Verkauf kann auf diese Weise sehr schnell gehen.

Was ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?

Sie haben zufällig ein schönes Haus entdeckt, das Sie gerne kaufen möchten. Dafür müssen Sie jedoch erst Ihre Eigentumswohnung veräußern. Viel Zeit haben Sie nicht, denn Sie möchten sich das Haus nicht entgehen lassen. Wenn Sie Ihre Wohnung über das Bieterverfahren anbieten, bestimmen Sie den Zeitraum, in dem ein Gebot abgegeben werden kann. Sie können zum Beispiel vier Wochen später mit der Abwicklung des Verkaufs beginnen. Die Interessenten treten in einen Wettbewerb. Sie bestimmen, wer den Zuschlag bekommt.

Was passiert, wenn es mehrere Höchstgebote gibt?

Haben mehrere Interessenten denselben Preis geboten, der gleichzeitig das Höchstgebot darstellt, kommt es zu einer zweiten Gebotsrunde. Dieser Schritt kann so lange wiederholt werden, bis es einen Höchstbietenden gibt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eigentümer sich für einen anderen Käufer entschieden hat. Er muss nicht zwingend an den Höchstbietenden verkaufen.
Bieterverfahren mehrere Höchstgebote
Bieterverfahren mehrere Höchstgebote

Was sollten Sie vor dem Bieterverfahren wissen?

Ihre Immobilie in Szene zu setzen, macht sich nicht nur beim konventionellen Verkauf, sondern auch beim Bieterverfahren bezahlt. Legen Sie auch hier viel Wert auf die ansprechende Präsentation und Verkaufsvorbereitung. Seien Sie ehrlich und verschweigen nichts. Wenn Sie alle Mängel klar kommuniziert haben, fällt ein Rücktritt von der Angebotsabgabe aus diesem Grund schon einmal aus. Überlegen Sie sich, ob Sie sich professionelle Unterstützung von einem Immobilienmakler holen.

Ist das Bieterverfahren seriös?

Einige Kaufinteressenten werden sich vermutlich gar nicht auf ein Bieterverfahren einlassen. Das kann verschiedene Gründe haben. Die vermeintlich fehlende Seriosität kann dazugehören. Um nicht an einen ausländischen Basar zu erinnern oder das Gefühl von zweifelhaften Angebotsabgaben zu wecken, kann eine ansprechende und professionelle Immobilienpräsentation dienen. Holen Sie sich Hilfe bei einem Fachmann.

Wie lange dauert das Bieterverfahren?

Der Verkäufer entscheidet den Zeitraum selbst. Üblich ist es, die Immobilien für vier bis sechs Wochen anzubieten. In dieser Zeit findet der Besichtigungstermin statt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann in der Regel maximal zwei Wochen später. Nachdem der Eigentümer sich für einen Kaufinteressenten entschieden hat, braucht es nur noch einen Termin beim Notar. Bis das so weit ist, kann zum Beispiel die Finanzierung des Verkaufspreises sichergestellt werden.

Was kostet das Bieterverfahren für den Verkäufer?

Beim Bieterverfahren entstehen die gleichen Kosten wie bei einem herkömmlichen Verkauf. Brauchen Sie noch einen Energieausweis, bevor es losgehen kann, rechnen Sie mit 100 Euro. Fühlen Sie sich mit einem Gutachten sicherer, um alle Mängel sichtbar zu machen, rechnen Sie mit einer vierstelligen Summe. Eine einfache Beurteilung wäre günstiger. Ist noch eine Löschung der Grundschuld erforderlich, beträgt sie zwischen 0,2 und 0,4 Prozent des Grundwertes. Wie sieht es aus mit der Spekulationssteuer oder einer Vorfälligkeitsentschädigung? Haben Sie einen Makler für die Durchführung des Bieterverfahrens beauftragt? Wenn ja, teilen Sie sich die Kosten mit dem Käufer?

Was kostet das Bieterverfahren für den Käufer?

Beim Bieterverfahren entstehen die gleichen Kosten wie bei einem herkömmlichen Verkauf. Die Notarkosten werden in der Regel vom Käufer übernommen und liegen zwischen 1,5 und 2 Prozent. Es hängt davon ab, was der Notar alles machen soll. Möchte der Verkäufer, dass der Käufer sich an den Maklerkosten beteiligt? Zu den Erwerbsnebenkosten zählt außerdem die Grunderwerbssteuer, deren Höhe jedes Bundesland selbst festlegt. In Schleswig-Holstein beträgt sie 6,5 Prozent.

Werden mit dem Bieterverfahren höhere Verkaufspreise erzielt?

Die Immobilie an den Meistbietenden zu verkaufen, klingt verlockend. Es kann auch wunderbar funktionieren und Sie erzielen einen Preis, den Sie sich nicht einmal im Traum hätten vorstellen können. Die abgegebenen Gebote sind allerdings nicht bindend. Was helfen Ihnen also tolle Aussichten, wenn der Interessent sein Angebot zurückzieht? Solange der Kaufvertrag nicht unterschrieben ist, darf er es jederzeit tun. Oder was passiert, wenn gar nicht so viele Interessenten am Bieterverfahren teilnehmen?
Bieterverfahren höhere Verkaufspreise
Bieterverfahren höhere Verkaufspreise

Ist es entscheidend, dass viele Interessenten für die Immobilie bieten?

Grundsätzlich liegt die Wahrscheinlichkeit höher, einen guten Preis zu erzielen, wenn möglichst viele Bieter in den Wettbewerb gehen. Im Prinzip brauchen Sie aber nur einen Finanzkräftigen, der ein gutes Angebot abgibt. Die Höhe entscheidet schließlich jeder Kaufinteressent selbst. Ein Mindestgebot oder Richtwert ist in der Regel nicht vorgegeben. Auch zwei, die sich immer wieder gegenseitig überbieten, weil sie Ihr Objekt unbedingt haben wollen, würden reichen, um den Preis in die Höhe zu treiben.

Welche Risiken beim Immobilienverkauf birgt das Bieterverfahren?

Es könnte sein, dass potentielle Käufer ausfallen, weil sie an Verfahren dieser Art prinzipiell nicht teilnehmen. Da die Angebote unverbindlich abgegeben werden, könnten die Bieter abspringen, bevor es zur Vertragsunterzeichnung kommt. Außerdem besteht auch beim Bieterverfahren die Gefahr, dass der Interessent die Finanzierung nicht realisieren kann. In beiden Fällen würde viel Zeit verloren gehen, weil das Verfahren vermutlich wiederholt werden müsste. Bei einer unattraktiven Immobilie könnten die Gebote unter dem Mindestpreis liegen, den sich der Eigentümer vorgestellt hat.

Darf beim Bieterverfahren ein Angebot zurückgezogen werden?

Solange der Kaufvertrag nicht unterzeichnet ist, darf der Interessent sein Angebot zurückziehen. Die Gebotsabgaben sind unverbindlich. Dies kann ohne Angabe von Gründen geschehen. Auch der Verkäufer darf von seinem Verkaufsangebot zurücktreten, wenn ihm die Summe zu niedrig erscheint. Es gibt auch in diese Richtung keine rechtliche Verpflichtung, die ihn dazu zwingt, das bestehende Höchstgebot anzunehmen.

Was passiert, wenn ein Angebot zurückgezogen wurde?

Im schlimmsten Fall muss das Bieterverfahren wiederholt werden. Zieht der Höchstbietende sein Angebot kurz nach Beendigung der Frist zurück, könnte der Eigentümer sich vermutlich noch für einen anderen Interessenten entscheiden. Wer den Zuschlag erhält, entscheidet er beim Bieterverfahren grundsätzlich selbst. Tritt der Eigentümer selbst zurück, weil ihm die Gebote zu niedrig erscheinen, kann er wählen. Führt er noch ein paar Renovierungen durch, bevor er ein erneutes Bieterverfahren startet? Oder ist seine Immobilie in Ordnung nur nicht richtig vermarktet worden? Passt zu der Zielgruppe seiner Interessenten eher die konventionelle Verkaufsmethode?

Wie läuft das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf ab?

Nachdem das Bieterverfahren und der Besichtigungstermin veröffentlicht wurde, sind die Gebote für die Immobilie innerhalb einer festgelegten Frist abzugeben. Der Eigentümer entscheidet, ob er mit dem Preis einverstanden ist. Es liegt ebenfalls in seinen Händen, ob der Höchstbietende oder ein anderer Interessent den Zuschlag bekommt. Gilt dessen Angebot noch, kann der Verkauf stattfinden. Nach dem Notartermin ist das Bieterverfahren abgeschlossen.

Welche Schritte gibt es beim Bieterverfahren?

  1. Stellen Sie ansprechende Verkaufsunterlagen für Ihre Immobilie zusammen. Der erste Eindruck zählt auch beim Bieterverfahren. Lassen Sie sich bei der Vermarktung professionell unterstützen, wenn Sie sich damit nicht so gut auskennen.
  2. Geben Sie das Bieterverfahren bekannt. Wie bei einem normalen Verkauf kann die Anzeige auf unterschiedlichen Portalen im Internet oder offline erfolgen. Stellen Sie Ihre Werbung breit auf. Vergessen Sie dabei die Bekanntgabe des Besichtigungstermins nicht. Der könnte auch auf einem Schild im Garten stehen.
  3. Es gibt in der Regel einen Besichtigungstermin, zu dem alle Interessierten kommen können. So machen Sie den Wettbewerb noch einmal deutlich. Einzelbesichtigungen sind eher selten.
  4. Wer an dem Bieterverfahren teilnehmen möchte, gibt sein unverbindliches Gebot innerhalb einer festgelegten Frist ab.
  5. Die Gebote werden ausgewertet. Der Eigentümer entscheidet, ob er mit dem Preis einverstanden ist und wer als Käufer in Frage kommt. Es muss nicht der Höchstbietende sein.
  6. Ist der ausgewählte Bieter tatsächlich bereit, die gebotene Summe zu investieren, kommt es zum Notartermin. Das Bieterverfahren wird abgeschlossen.
Online-Bieterverfahren
Online-Bieterverfahren

Welche unterschiedlichen Bieterverfahren gibt es beim Immobilienverkauf?

Es gibt mehrere Varianten bei den Bieterverfahren. Die Gebote werden per E-Mail, persönlich, telefonisch, per Post oder Telefax abgegeben. Bei einem dynamischen Bieterverfahren kann das Angebot im Nachgang erhöht werden. Die transparenteste Möglichkeit ist das Online-Bieterverfahren. Hierbei loggen sich alle Interessenten auf einer Plattform ein. Sie geben innerhalb eines Zeitfensters ihre Gebote ab. Meistens handelt es sich nur um ein paar Stunden. Dabei sehen die Kaufinteressenten alle anderen Angebote, können reagieren und ihres anpassen. Außerdem wird unterschieden in strukturierten und offenen sowie privaten Bieterverfahren, bei denen es rein um einen privaten Eigentümer geht.

Was ist der Unterschied zwischen einem strukturierten und einem offenen Bieterverfahren?

Strukturierte Bieterverfahren folgen einem festen Ablauf. Die Struktur besteht darin, dass alle Schritte transparent kommuniziert werden. Es reicht von der Erstellung der Verkaufsunterlagen über den Bietprozess bis zum Vertragsabschluss. Bei einem offenen Bieterverfahren beginnt alles mit einer Besichtigung. Danach beginnt die Bietfrist.

Welche Vorteile hat das Online-Bieterverfahren?

Es könnte durch den Zeit- und Konkurrenzdruck ein höherer Verkaufspreis erzielt werden. Die Interessenten haben die Möglichkeit, sich immer wieder gegenseitig zu überbieten. Der Verkaufspreis ergibt sich sehr schnell, da das Zeitfenster in der Regel nur wenige Stunden beinhaltet.

Welche Gefahren birgt das Online-Bieterverfahren?

Da die Angebote innerhalb einer kurzen Zeitspanne abgegeben werden müssen, sind sie nicht immer realistisch. Der Konkurrenzdruck ist groß. Wenn jemand die Immobilie unbedingt haben möchte, dabei aber seinen Finanzierungsrahmen sprengt, wird er sein Angebot später zurückziehen müssen.

Welche Vorteile hat das Bieterverfahren für Immobilienverkäufer?

  1. Der Verkaufspreis könnte durch den Konkurrenzdruck steigen. Ein Erlös weit über dem Marktwert ist möglich.
  2. Das Verfahren ist zeitlich planbar. Der Verkauf kann schneller abgeschlossen werden.
  3. Der Eigentümer kann frei entscheiden, ob er die Angebote annimmt. Er geht kein Risiko ein.

Welche Nachteile hat das Bieterverfahren für Immobilienverkäufer?

  1. Es könnte nicht genügend Interessenten geben, die sich auf das Verfahren einlassen.
  2. Es wird nicht das gewünschte Angebot abgegeben.
  3. Die Angebote sind unverbindlich. Solange der Kaufvertrag nicht unterzeichnet ist, kann der Bieter sein Gebot zurücknehmen.
  4. Das Verfahren muss wiederholt werden, weil das Angebot zu niedrig ist oder der Bieter abgesprungen ist.

Tipps für Interessenten beim Bieterverfahren vor dem Immobilienkauf?

Möchten Sie sich bei Ihrer Wunschimmobilie auf ein Bieterverfahren einlassen, legen Sie vorab ein paar Dinge fest. Machen Sie sich Gedanken über Ihr Maximalgebot. Lassen Sie sich bei der Besichtigung oder besonders bei der Online-Gebotsabgabe nicht durch vermeintliche Konkurrenten unter Druck setzen. Behalten Sie Ihren Finanzierungsrahmen im Auge und lassen sich nicht zur Erhöhung Ihres Gebotes verleiten. Am Ende wissen Sie nie, ob der andere Wettbewerber sein Gebot ernst gemeint hat. Stellen Sie ohnehin sicher, ob es sich um ein seriöses Bieterverfahren handelt. Wird es von einem Makler begleitet? Sehen Sie sich die Immobilie vor der Abgabe eines Gebotes genau an. Nehmen Sie einen Fachmann mit, wenn Sie sich nicht auskennen. Eine Immobilie zu kaufen, wird immer schwieriger. Aufgrund der Situation am Markt werden zum Teil utopische Preise aufgerufen. Lassen Sie sich professionell beraten und begleiten. Wir helfen Ihnen gerne.
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