Kaufen

Wie lassen sich Notarkosten beim Hauskauf sparen?

Notarkosten beim Hauskauf sparen
Notarkosten beim Hauskauf sparen

Möchte man in Deutschland eine Immobilie erwerben, ist der Gang zum Notar unabwendbar. Natürlich kostet die Dienstleistung eines Notars Geld; man spricht in diesem Zusammenhang von den Notarkosten beim Hauskauf. Diese Kosten zählen zu den Aufwendungen, die man also beim Hauskauf zusätzlich zum reinen Kaufpreis der Wohnung oder des Hauses einkalkulieren muss.

Wie hoch fallen die Notarkosten beim Kauf eines Hauses aus?

In der Regel rechnet man beim Hauskauf mit Notarkosten zwischen 1,5 und zwei Prozent des Kaufpreises. Kostet eine Immobilie also 500.000 Euro, bedeutet dies Notarkosten in Höhe von 7.500 bis 10.000 Euro. In diesen Aufwendungen enthalten sind zum einen das Honorar für den Notar sowie zum anderen Kosten, die bei unterschiedlichen Einträgen beim Grundbuchamt entstehen. Nicht vergessen darf man noch die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Wie lassen sich die Notarkosten im Detail ermitteln?

Wenn die Immobilie ihren Besitzer gewechselt hat, muss der Notar für seine Dienstleistung entlohnt werden. Die Frage ist in diesem Zusammenhang natürlich, wie sich die einzelnen Posten, die der Notar in Rechnung stellt, zusammensetzen. Grundlage für die Berechnung von Notarkosten ist als erstes der Kaufpreis der Immobilie. Die finale Höhe des Notarhonorars ist jedoch auch davon abhängig, welche Leistungen der Notar erbringen musste, damit der Wechsel des Eigentümers rechtmäßig über die Bühne gehen konnte. Der Notar wird für jede einzelne Leistung einen Gebührensatz in Rechnung stellen. Die genaue Höhe ist dabei vom Gesetzgeber in einer Gebührenordnung definiert. Grundlage hierfür bildet das Gerichts- und Notarkostengesetz.

Kaufnebenkosten unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern

Ein Teil der Kaufnebenkosten sind die Honorare für den Immobilienmakler und den Notar; zu den Kaufnebenkosten zählt aber auch noch die Grunderwerbsteuer, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch ist. Nehmen wir Baden-Württemberg als Beispiel. Dort sind bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro 20.000 Euro Grunderwerbsteuer abzuführen, da der Gebührensatz aktuell fünf Prozent des Kaufpreises beträgt.

Kaufnebenkosten unterschiedlich
Kaufnebenkosten unterschiedlich

Wer muss die Notarkosten tragen?

Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, ist natürlich zu klären, ob nun der Käufer oder der Verkäufer für die Notarkosten aufkommen muss. In der Regel verhält es sich so, dass diese vom Käufer übernommen werden müssen. Eine Ausnahme bildet es, wenn Hypotheken aus dem Grundbuch oder alte Vorkaufsrechte gelöscht werden müssen; die hierfür anfallenden notariellen Kosten hat der Verkäufer zu tragen.

Warum muss man eigentlich mit Notarkosten beim Kauf einer Immobilie rechnen?

Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang. Der Staat möchte bei diesem Geschäft daher Rechtssicherheit, jedoch auch Neutralität für beide Seiten. Immerhin besitzt der Staat ein Interesse daran, dass seine Bürger durch eigene Immobilien private Vorsorge betreiben. Nun ist das Wissen in juristischen Dingen bei den meisten Menschen lediglich spärlich vorhanden; dies ist auch kein Wunder, denn schließlich sind die Gesetze in Deutschland für den Laien häufig mehr als undurchsichtig. Daher unterstützt der Staat die Bürger durch gesetzliche Bestimmungen dabei, den Kauf einer Immobilie rechtssicher über die Bühne zu bringen. Für eine neutrale Behandlung sämtlicher Vertragsparteien ist ein vom Staat bestellter Notar daher unverzichtbar. Auch wenn ein Notar ein öffentliches Amt ausübt, ist er kein Angestellter des Staates. Dennoch ist die Höhe der Notarkosten von der gesetzlich festgesetzten Gebührenordnung abhängig. Hierdurch möchte der Staat sicherstellen, dass die entsprechenden Aufwendungen von jedem Bürger geleistet werden können, unabhängig von den jeweiligen Vermögensverhältnissen. Übrigens MUSS sich ein Notar an den gesetzlich erlaubten Gebührensatz halten; es ist ihm also untersagt, einen höheren Satz zu berechnen; allerdings darf er umgekehrt auch nicht auf ihm zustehendes Honorar verzichten.

Wie lässt sich bei den Notarkosten etwas Geld sparen?

Es ist beim Hauskauf nicht möglich, Notarkosten vollständig zu umgehen. Selbst ein befreundeter Notar darf seine Dienste nicht umsonst anbieten. Beim Kauf eines Hauses muss man einen staatlich bestellten Notar einschalten. Dennoch gibt es einige Spartipps, wie man die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie so gering wie möglich halten kann.

Notarkosten Geld sparen
Notarkosten Geld sparen

Spartipp 1: Notarkosten durch einen beglaubigten Entwurf der Grundschuld reduzieren

Möchte man ein paar Hundert Euro sparen, dann gibt es einen kleinen Trick. Manchen Banken reicht bereits ein beglaubigter Entwurf der Grundschuld. In diesem Fall ist es also nicht notwendig, den Grundbucheintrag von einem Notar beurkunden zu lassen. Die damit verbundenen Notarkosten lassen sich für diese Dienstleistung einsparen.

Spartipp 2: Auf ein Notaranderkonto verzichten

Ein Notaranderkonto bietet einen Vorteil: Ein Notar verwaltet das auf dem Konto eingezahlte Geld treuhänderisch. Hierdurch erhöht sich die Rechtssicherheit für beide Parteien. Dieser Vorgang ist in den meisten Fällen jedoch nicht notwendig, da der genaue Kaufpreis und die detaillierten Kaufkonditionen bereits im Kaufvertrag geregelt werden können. In diesem Fall sind sie rechtlich bindend, so dass die Zahlungsmodalitäten nicht zwangsläufig ebenso von einem Notar abgewickelt werden müssen. Verzichtet man auf ein Notaranderkonto, zahlt der Käufer das Geld direkt auf das Verkäuferkonto ein, was geringere Notarkosten mit sich bringt. Ein weiterer Vorteil, der sich hierdurch ergibt: Verzichtet man darauf, die Kaufsumme auf einem Notaranderkonto vom Notar treuhänderisch verwalten zu lassen, um sie nach dem Eintrag ins Grundbuch an den Verkäufer zu übermitteln, spart man die sogenannte Hebegebühr. Dabei handelt es sich um eine spezielle Verwaltungsgebühr, die für das Führen des Kontos anfällt.

Spartipp 3: Steuerliche Vorteile nutzen

In manchen Fällen kann man in Sachen Notarkosten auch in steuerlicher Hinsicht sparen, da diese in bestimmten Fällen von der Steuer absetzbar sind. Allerdings lassen sie sich nur dann steuerlich berücksichtigen, sofern sie im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Wenn der Käufer also selbst die Immobilie bewohnen möchte, funktioniert dies nicht. Hat man sie jedoch zu dem Zweck gekauft, um sie zu vermieten und daraus Einkünfte zu erzielen, lassen sich die anfallenden notariellen Kosten als Anschaffungsnebenkosten absetzen.

Spartipp 4: Notarkosten als Werbungskosten

Wenn beim Kauf der Immobilie Notarkosten durch den Eintrag einer Hypothek entstehen, bedeutet dies wiederum Finanzierungskosten. Diese lassen sich sofort als Betriebsausgaben abziehen, sofern die Immobilie zum Vermögen eines Betriebes gehört. Wenn das Renditeobjekt Teil des Privatvermögens ist, darf man die Notarkosten als Werbungskosten geltend machen.

Zusammenfassung

Abschließend gibt es an dieser Stelle noch eine kleine Checkliste mit den wichtigsten Möglichkeiten, um beim Hauskauf an Notarkosten zu sparen.

  • Grundsätzlich lässt sich ein Hauskauf ohne Notar in Deutschland nicht realisieren. Der Staat möchte sichergehen, dass der Wechsel der Immobilie auch für juristische Laien auf rechtlich sicherem Boden steht. Die offizielle Beglaubigung eines Immobilienkaufs dürfen in Deutschland nur vom Staat bestellte Notare vornehmen.
  • Die Kosten für einen Notar, die beim Immobilienkauf anfallen, liegen in der Regel zwischen 1,5 und zwei Prozent der Kaufsumme. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren für Eintragungen und dem eigentlichen Honorar für den Notar. Beim Hauskauf sollte man den entsprechenden Betrag also bereits im Voraus mit einkalkulieren.
  • Ein Notar erbringt bei einem Immobilienkauf verschiedene Leistungen, die wiederum von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind. Daher können diese bei jedem Hauskauf auch entsprechend unterschiedlich ausfallen. Am besten fragt man daher beim Notar nach, welche Leistungen beim Immobiliengeschäft im individuellen Fall notwendig sind und mit welchen Kosten man zu rechnen hat.
  • Häufig übernimmt der Notar den Eintrag ins Grundbuch. Jedoch ist es nicht erforderlich, diesen Vorgang beurkunden zu lassen, da manche Kreditgeber bereits mit einem beglaubigten Entwurf der Grundschuld einverstanden sind.
  • Verzichtet man darauf, die Kaufsumme auf einem Notaranderkonto treuhänderisch verwalten zu lassen, spart man die sogenannte Hebegebühr. Ein Notaranderkonto ist nicht zwingend vorgeschrieben, da sich die Kaufkonditionen bereits durch den Kaufvertrag ebenso rechtssicher regeln lassen.

Weitere Artikel zum Thema Immobilie kaufen

Spanien Ferienimmobilie

Ferienimmobilien in Spanien

Wir beraten Sie rund um den Kauf Ihrer neuen Immobilie in Spanien.