Die Erstellung eines rechtsgültigen Energieausweises ist ein wichtiger Schritt, wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist es Pflicht, potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis liefert wichtige Informationen über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie und kann einen Einfluss auf deren Attraktivität und Wert haben.
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Faktoren wie Alter, Bauart, Zustand und Größe Ihrer Immobilie fließen in die Berechnung der Energieeffizienz ein.
Die Art und Effizienz Ihrer Heizungsanlage, Lüftungsanlage und weiterer technischer Systeme sind für die Ermittlung des Energiebedarfs von entscheidender Bedeutung.
Auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten wird der Energieverbrauch Ihrer Immobilie ermittelt und in Relation zur Nutzfläche gesetzt. Dies ermöglicht eine genaue Einschätzung des Energiebedarfs.
Der Energieausweis enthält auch Empfehlungen für energetische Verbesserungen, die dazu beitragen können, den Energiebedarf und damit die Energiekosten Ihrer Immobilie zu senken.
Ein Bedarfsausweis und ein Verbrauchsausweis sind zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, die verschiedene Aspekte der Energieeffizienz einer Immobilie abbilden:
Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Er berechnet den theoretischen Energiebedarf der Immobilie unter standardisierten Bedingungen, unabhängig vom individuellen Verbrauch der Bewohner. Dieser Ausweis gibt Aufschluss über die Qualität der Gebäudesubstanz und der Heizungsanlage.
Verbrauchsausweis: Andererseits stützt sich der Verbrauchsausweis auf die realen Energieverbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Diese Daten können je nach Nutzerverhalten stark variieren und sind daher weniger genau in Bezug auf die energetische Qualität des Gebäudes selbst. Der Verbrauchsausweis ist in der Regel einfacher und kostengünstiger zu erstellen als der Bedarfsausweis, bietet aber weniger detaillierte Informationen.
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