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Die geeignete Immobilie mit einem Immobilienmakler finden

Die Suche nach einer passenden Immobilie kann schnell zur sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen werden. Gut also, wenn man für diese Suche einen starken Partner an der Hand hat, wie es ein Immobilienmakler ist, der zu allen Fragen rund um Wohnung und Haus die bestmöglichen Antworten liefern kann.

Immobilienmakler finden
Immobilienmakler finden

Insbesondere, wenn es darum geht, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, sollte diese Entscheidung nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden, sondern erfordert eine gründliche Recherche und im besten Falle eine große Auswahl an geeigneten Immobilien. Eine solche großzügige Auswahl kann ein Immobilienmakler bieten, der viele Objekte von unterschiedlichen Kunden verwaltet.

Zeit ist das wichtigste Kriterium bei der Immobiliensuche

Möchte man sich selbst auf die Suche nach der Traumimmobilie begeben, dann braucht man vor allem eines: Zeit – unter Umständen sogar sehr viel Zeit. Nicht jeder Mensch hat jedoch die für die Immobiliensuche notwendige Zeit oder möchte seine Zeit einfach für andere Dinge nutzen, als sich durch verschiedenste Internetportale und Zeitungsannoncen zu arbeiten, um die geeignete Immobilie zu finden, die den eigenen Vorstellungen am besten entsprechen kann. Möchte man also Zeit bei der Immobiliensuche sparen, dann ist ein Immobilienmakler genau der richtige Ansprechpartner.

Ein Immobilienmakler ist ein erfahrener Immobilienprofi

Ein Immobilienmakler ist ein erfahrener Immobilienprofi und kann Ihnen bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie bei allen Fragen beratend zur Seite stehen. Er kennt den Immobilienmarkt in der jeweiligen Region ganz genau und kann gut einschätzen, wie viel Wohnfläche Sie für Ihr persönliches finanzielles Budget erwarten können. Hierdurch ersparen Sie sich mögliche Enttäuschungen bei der Suche nach dem passenden Objekt.

Wie steht es um die Kosten, die einem Immobilienmakler entstehen?

Grundsätzlich entstehen dem Auftraggeber keine Kosten, wenn er einen Immobilienmakler mit der Vermietung oder dem Verkauf eines Objekts beauftragt. Der Grund hierfür ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Dort heißt es, dass ein Maklervertrag kein Dienstvertrag ist. Auch wenn der Immobilienmakler umfangreiche Bemühungen angestellt hat, eine Immobilie zu vermieten bzw. zu verkaufen, ist eine Vergütung für ihn nur im Erfolgsfall fällig.

Kosten für einen Immobilienmakler
Kosten für einen Immobilienmakler

Wie sieht es mit der Übernahme von Fahrtkosten aus?

Etwas anders kann es mit den Vermarktungskosten aussehen, zu denen beispielsweise Telefonkosten oder auch Fahrtkosten zählen. Auch wenn es in der Praxis eher selten vorkommt, können Auftraggeber und Makler einen konkreten Ersatz für Aufwendungen bzw. eine Kostenbeteiligung vereinbaren. Denkbar ist dies beispielsweise bei schwer zu vermarktenden Immobilien, bei denen nicht mit einer schnellen Vermittlung zu rechnen ist. Möchte der Makler nicht auf den Vermarktungskosten sitzen bleiben, dann wird er unter Umständen auf einen entsprechenden Passus im Vertrag bestehen.

Was ist mit dem Bestellerprinzip gemeint?

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 gibt es einen Unterschied, wer die Kosten für die Vermittlung einer Immobilie durch einen Immobilienmakler zu tragen hat. War es früher üblich, dass stets der neue Mieter bzw. der neue Besitzer der Immobilie die Maklerprovision bezahlen muss, so hat sich dies inzwischen geändert. Das alte Bestellerprinzip bedeutet, dass derjenige, der den Makler bestellt, auch die Kosten für eine erfolgreiche Vermittlung zu tragen hat – der Eigentümer also. Anders sieht es hingegen beim Verkauf einer Immobilie aus. Die in diesem Fall fällige Maklercourtage wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.

Unterschiedliche Maklerkosten zwischen den einzelnen Bundesländern

Die Höhe der Courtage ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sie richtet sich jedoch stets prozentual am Wert der Immobilie. Der erfolgreiche Verkauf einer Immobilie durch einen Immobilienmakler kann also beispielsweise in Berlin oder Brandenburg – geschuldet durch die jeweilige Region – höhere Kosten für den alten und den neuen Eigentümer der Immobilie mit sich bringen als ein Immobilienverkauf in Bayern oder Baden-Württemberg.

Die Maklercourtage nach erfolgreichen Abschluss
Die Maklercourtage nach erfolgreichen Abschluss

Die Maklercourtage ist nur bei einem erfolgreichen Abschluss fällig

Die gute Nachricht für Personen, die ihr Eigenheim verkaufen oder ihre Eigentumswohnung vermieten wollen: Die Maklerprovision ist nur bei einem erfolgreichen Deal fällig, kommt also nur zum Tragen, wenn der Makler Erfolg bei der Vermittlung der Immobilie vermelden konnte. Der Immobilienbesitzer kann sich daher also sicher sein, nur in die Tasche greifen zu müssen, wenn das Immobiliengeschäft zu seiner Zufriedenheit durchgeführt wurde.

Warum lohnt sich die Vermarktung durch einen Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler ist ein Profi, wenn es um die Vermarktung bzw. Vermittlung von Immobilien geht, der über viel Fachwissen und Erfahrung verfügt. Er weiß ganz genau, welche Kanäle (beispielsweise die Anzeigenschaltung in renommierten Portalen) er für die Vermarktung einer bestimmten Immobilie nutzen kann und sollte. Dadurch lässt sich der Verkauf bzw. die Vermietung einer Immobilie häufig deutlich schneller erreichen als Vermarktungsversuche durch einen Laien. Die Investition in die Dienstleistung, die ein Makler anbietet, rechnet sich also aufgrund der gesteigerten Chancen einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie in jedem Fall.

Warum ist auch Vertrauen bei der Vermittlung einer Immobilie wichtig?

Auf dem Immobilienmarkt geht es um viel Geld. Daher ist Vertrauen in die Dienstleistung eines Immobilienmaklers wichtig. Im besten Fall sollte man also ein wenig Zeit investieren, um sich persönlich mit dem Immobilienmakler in Verbindung zu setzen und diesen etwas näher kennen zu lernen. Bei diesem Kontakt lässt sich dann auch darüber austauschen, welche preislichen Vorstellungen für die Vermittlung der jeweiligen Immobilie seitens des Besitzers bestehen.

Vertrauen in die Dienstleistung eines Immobilienmaklers
Vertrauen in die Dienstleistung eines Immobilienmaklers

Die Zielgruppe für die Vermietung im persönlichen Gespräch klären

Geht es um die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses, kann der Besitzer dem Makler darüber berichten, wie er sich die neuen Mieter vorstellt. Vielleicht werden vorwiegend junge Mieter oder auch alleinstehende Personen bevorzugt. In jedem Falle sollte der Immobilienmakler prüfen, ob potentielle Kaufinteressenten bzw. Mieter wirtschaftlich in der Lage sind, den Kaufpreis inklusive Nebenkosten – oder die monatliche Miete – auch wirklich stemmen zu können.

Mit einer Immobilienbewertung zum optimalen Angebotspreis

Viele Immobilienbesitzer sind sich nicht sicher, welcher Angebotspreis der richtige ist, wenn es um den Verkauf bzw. die Vermietung einer Immobilie geht. Abhilfe schafft hierbei eine kostenfreie Immobilienbewertung, die von einem Immobilienmakler durchgeführt wird. Für diese Bewertung der Immobilie spielen verschiedene Faktoren rund um das Objekt eine Rolle, wie beispielsweise die Größe, die Lage oder auch besondere Ausstattungsmerkmale des Objekts. Auf dieser Grundlage kann der Immobilienmakler dann einen realistischen Angebotspreis festsetzen, der vergleichbar mit ähnlichen Immobilien ist.

Warum ist ein Maklervertrag wichtig und sinnvoll?

Gibt ein Kunde dem Immobilienmakler den Auftrag, ein Objekt zu verkaufen oder zu vermieten, dann sollte dies per Maklervertrag schriftlich festgehalten werden. Dieser Vertrag bildet dann die rechtliche Grundlage, wenn es um die Beauftragung des Maklers geht. In diesem Maklervertrag sind neben den Gebühren bzw. Kosten weitere wichtige Details enthalten, beispielsweise, wie es um die Laufzeit des Vertrags bestellt ist. Ein solcher Vertrag bietet beiden Seiten damit eine gewisse Sicherheit.

Der Vertrag ist die Grundlage für die Arbeit des Immobilienmaklers

Ein Makler wird für seinen Kunden erst nach gültigem Vertrag, der von beiden Parteien unterschrieben wird, tätig. Generell lässt sich zwischen mehreren Vertragsarten unterscheiden. Die einzelnen vertraglichen Formen sind davon abhängig, wer die Immobilie vermarkten darf. Abhängig vom jeweiligen Vertrag liegt dieses Recht allein beim Makler, kann aber auch mehreren Maklern erlaubt sein. Es ist auch möglich, dass der Immobilienbesitzer selbst nach einem Käufer suchen darf.

Einfacher Maklerauftrag
Einfacher Maklerauftrag

Der einfache Maklerauftrag

Einen einfachen Maklerauftrag kann man gleich mit mehreren Maklern schließen. Diese Vertragsform wird daher häufig von Maklern abgelehnt. Außerdem ist es dem Eigentümer erlaubt, auch selbst auf die Suche nach einem passenden Käufer zu gehen.

Der Makleralleinauftrag

Anders sieht es bei einem Makleralleinauftrag aus. Bei diesem kümmert sich lediglich ein einziger Makler um die Vermittlung der Wohnung oder des Hauses. Zwar ist es nicht erlaubt, weitere Makler mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen; jedoch darf sich der Eigentümer selbst um einen Käufer kümmern. Sollte er vor dem Makler einen Käufer für das Objekt gefunden haben, müssen keine Maklerkosten entrichtet werden.

Der qualifizierte Alleinauftrag

Die dritte vertragliche Variante ist der qualifizierte Alleinauftrag. Wird ein solcher Vertrag mit einem Makler abgeschlossen, darf der Eigentümer sich nicht selbst auf die Suche nach einem Käufer begeben. Interessenten muss er an den beauftragten Makler verweisen.

Vertragliche Regelungen sind zu beachten

Sinn und Zweck eines Vertrages ist es stets, bestimmte Regelungen in schriftlicher Form festzuhalten. Bei einem Maklervertrag betrifft dies beispielsweise die Laufzeit des Vertrages. Sollte eine Vertragslaufzeit festgelegt sein, muss der Makler die Immobilie innerhalb der genannten Frist verkaufen, um eine Provision zu erhalten.

Wenn es um das Thema Kündigung des Maklervertrages geht, dann bestehen verschiedene Optionen. Eine fristlose Kündigung seitens des Verkäufers ist möglich, sofern der Makler seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ein unbefristeter Vertrag lässt sich hingegen ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Liegt ein befristeter Vertrag vor, dann darf dieser innerhalb der Befristung lediglich durch ein außerordentliches Kündigungsrecht gekündigt werden. Erforderlich hierfür ist ein triftiger Grund, beispielsweise, wenn der Makler seine Pflichten schwer verletzt.

Immobilienbesichtigung
Immobilienbesichtigung

Besichtigungen der Immobilie anbieten

Natürlich kauft niemand gerne die sprichwörtliche Katze im Sack – erst recht nicht, wenn es um Immobilien geht, die eine Stange Geld kosten. Ein Immobilienmakler bietet im Auftrag des Immobilienbesitzers Besichtigungen des jeweiligen Objektes an. Dabei können sich Interessenten einen Überblick verschaffen, ob die Immobilie tatsächlich ihren Wünschen entsprechen kann.

Worauf kommt es bei einer Immobilienbesichtigung an?

Ein professioneller Makler weiß anhand seiner langen Erfahrung, auf welche Dinge er bei der Präsentation der Räumlichkeiten achten sollte. Dies betrifft beispielsweise die Optik der einzelnen Räume, die sich in einem möglichst gepflegten Zustand befinden sollten. Ebenso sollten vor einer Besichtigung nach Möglichkeit persönliche Gegenstände der aktuellen Bewohner der Immobilie – sofern vorhanden – entfernt werden. Grundsätzlich lädt ein erfahrener Immobilienmakler nur Personen zu einer Besichtigung der Räumlichkeiten ein, die auch tatsächlich als Käufer bzw. Mieter infrage kommen. Auf diese Weise umgeht er Massenbesichtigungen, die für beide Parteien lediglich Stress bedeuten.

Ein Immobilienmakler ist die Schnittstelle zwischen Verkäufer und Käufer

Ein Immobilienmakler versteht sich als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer bzw. zwischen Vermieter und Mieter. Das Ziel eines Immobilienmaklers ist es, dass ein Kauf- bzw. Mietvertrag zwischen den genannten Parteien zustande kommt. Hierfür lässt er sich sämtliche relevanten Informationen über das jeweilige Objekt vom Verkäufer bzw. Vermieter geben und kann damit potentiellen Käufern und Mietern Rede und Antwort stehen, wenn es detaillierte Fragen rund um die jeweilige Immobilie gibt.

Erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie
Erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie

Das liebe Geld ist immer ein Thema

Neben der Provision – im Falle einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie – muss man beim Beauftragen eines Maklers mit weiteren Kosten rechnen. Dies betrifft beispielsweise eine Aufwandsentschädigung. Ist im Vertrag eine entsprechende Klausel vereinbart worden, muss der Verkäufer dem Makler den nachgewiesenen Aufwand erstatten. Dies betrifft beispielsweise Kosten für Porto oder Inserate. Dies hat auch dann Gültigkeit, wenn keine Vermittlung der Immobilie zustande gekommen ist.

Wie sieht es mit den Fixkosten für einen Immobilienmakler aus?

Auf der einen Seite muss man mit bestimmten Fixkosten rechnen, wenn man einen Immobilienmakler beauftragt. Auf der anderen Seite hat auch der Immobilienmakler selbst gewisse Fixkosten, wenn er einen Kundenauftrag annimmt. Schließlich kostet allein seine Arbeitszeit Geld, die letztlich vom Kunden gezahlt werden muss.

Wie der Immobilienmakler Kaufinteressenten gewinnt

Aufgrund seiner Erfahrung weiß ein guter Immobilienmakler, welche Kanäle er am besten nutzt, um Kaufinteressenten für die jeweilige Immobilie zu finden. Entsprechende Interessenten für ein bestimmtes Objekt kann er auch mithilfe seines Netzwerks an potentiellen Kaufinteressenten finden. Vielleicht ist eine der Personen in seiner Kundenkartei bereits seit längerer Zeit auf der Suche nach genau der Immobilie, die ein neuer Kunde nun vermittelt wissen möchte.

Kaufinteressenten für eine Immobilie finden
Kaufinteressenten für eine Immobilie finden

Ein Immobilienmakler bereitet den Kaufvertrag vor

Ein Kaufvertrag für eine Immobilie wird letztlich durch einen Notar bestätigt. Ein Immobilienmakler kann sich jedoch darum kümmern, einen entsprechenden Kaufvertrag aufzusetzen. Damit werden sowohl der Besitzer als auch der neue Eigentümer der Immobilie entlastet, die als juristische Laien nicht unbedingt wissen, welche Dinge in einem Kaufvertrag festgehalten werden müssen.

Aushandeln von Preisen auf Wunsch dem Immobilienmakler überlassen

Ein Immobilienmakler hilft dem Kunden dabei, einen realistischen Kaufpreis für die Immobilie festzusetzen. Dieser beinhaltet in der Regel einen Verhandlungspuffer, sodass sich der finale Preis noch aushandeln lässt. Auch diese Verhandlungen übernimmt der Immobilienmakler auf Wunsch für seinen Kunden und führt diese in dessen Auftrag mit dem Kaufinteressenten.

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