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Die Eigenheimzulage wird über einen Zeitraum von acht Jahren gezahlt. Wenn man sie in vollem Umfang nutzen möchte, muss die Bezahlung des Kaufpreises und die Ummeldung auf die neue Adresse im selben Jahr erfolgt sein. Erwirbt man beispielsweise eine Wohnung im Jahr 2004, während die offizielle Ummeldung erst im Jahr 2005 erfolgt, erhält man für das Jahr 2004 keine Eigenheimzulage. Seit Januar 2006 wird die Eigenheimzulage nicht mehr neu gewährt.