Großer Ferien-Bungalow mit 2 Wohneinheiten + zusätzliches Baugrundstück auf 1.630m²

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Ferienvermietung, Festvermietung oder selbst einziehen? Hier stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen!
Dieser gepflegte Bungalow steht auf einem 1.630m² großem Grundstück mit insgesamt 5 Zimmern und ca. 130m² Wohnfläche.
Das Haus ist 1970 erbaut worden. Seit 2005 wurde es stetig umgebaut und modernisiert. Die letzte Modernisierung erfolgte 2014/2015. Für die Vermietung an Feriengäste ist es in zwei Appartements mit jeweils 2 und 3 Zimmern inklusive Bad, Einbauküche und Terrasse hergestellt worden.
Wohnung 1 besteht aus Küche, Duschbad, Wohnzimmer und zwei Schlafzimmern.
Wohnung 2 besteht aus Küche, Duschbad, Schlafzimmer und Wohnzimmer mit einer Wohnfläche von ca. 55m². Derzeit ist die Wohnung festvermietet mit einer Nettokaltmiete von EUR 440,00 und wird frei zum August 2022 geliefert.
Die Wohnungen sind hell, freundlich und modern eingerichtet. Durch Öffnen der Wände können die beiden Einheiten auch wieder als ein Einfamilienhaus genutzt werden.
Es gibt einen Abstellraum, in dem eine Waschmaschine, Trockner und die Gasbrennwerttherme sowie eine weitere Duschmöglichkeit untergebracht sind.
Die Außenanlage ist pflegeleicht angelegt. Weiterhin steht ein überdachter Freisitz zum gemütlichen Beisammensein zur Verfügung. Eine zusätzliche Bebauung kann ebenfalls erfolgen.
Eine positive Bauvoranfrage liegt vor und ergibt folgendes:
„Hier gibt es keinen Bebauungsplan. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Demnach muss sich die Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung anpassen. Im Flächennutzungsplan ist Mischgebiet ausgewiesen.
Aufgrund der nicht klaren städtebaulichen Struktur konnte das Bauamt hier nur sehr vage Aussagen machen.
Eine 2-reihige Bebauung wurde nicht ausgeschlossen.
Auch die Anzahl der Wohneinheiten ist eher untergeordnet.
Doppel- bzw. Reihenhäuser mit real geteilten Grundstücken sind aufgrund der GRZ und ggf. Baulasten für Geh-, Fahr- und Leistungsrechten problematisch.
Einzelhäuser mit 2 oder mehr Wohneinheiten sind denkbar (Teilung nach WEG).“
Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Zu Frage 1.: Der Bebauung wird entsprechend den Bauvorlagen gem. Lageplan zugestimmt.
Zu Frage 2.: einer Versiegelung des Grundstücks mit einer GRZ I von ca. 0,26 wird zugestimmt.
Die GRZ I und GRZ II ist nach § 34 BauGB nicht ausschlaggebend.
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt, es müssen jedoch insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die bauordnungsrechtliche Erschließung muss gesichert sein. -
Flächen
- Wohnfläche: 130 m²
- Grundstücksfläche: 1.630 m²
- Zimmer insgesamt: 5
- Schlafzimmer: 4
- Badezimmer: 2
- Einliegerwohnung: ja
- Stellplätze: 4
- Stellplatzart: Freiplatz
- Terrassen: 1
Zustand & Erschließung
- Baujahr: 1970
- Zustand: modernisiert
- Bauweise: Massiv
- Dachform: Walmdach
Sonstiges
Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. Die Fa. RN Immobilien GmbH und ggf. deren Beauftragte erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB) und ist bei notarieller Beurkundung fällig.- Immobilie ist verfügbar ab: sofort
- zurzeit vermietet: nein
- Denkmalschutz: nein
- als Ferienimmobilie nutzbar: ja
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✓ 2 Wohneinheiten
✓ Duschbad
✓ Terrassen
✓ Stellplätze am Haus
✓ möbliert
✓ Einbauküchen
✓ Neue Heizung aus 2008
✓ Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung mit Heizungsunterstützung
✓ Großes Grundstück
✓ Weitere Bebauung möglich- Heizungsart: Zentralheizung
- Befeuerung: Gas
- Bodenbelag: Fliesen
- Badausstattung: Dusche
- Küche: Einbauküche
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- Primärenergieträger: Gas
- Baujahr (Energieausweis): 1970
- Energieausweis-Gebäudeart: Wohngebäude
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Dieser schöne Bungalow steht in Puttgarden auf der Sonneninsel Fehmarn. Die Ostsee ist nur wenigen Minuten entfernt. Schmucke Ferienhäuser prägen das Ortsbild. Die Nähe zur Burger Stadt und zum Wasser machen die Lage zu einem unheimlich attraktiven Wohnort. Puttgarden ist ein Ort im Norden der Insel Fehmarn und seit Gründung der Stadt Fehmarn einer ihrer Stadtteile. Bekannt wurde Puttgarden vor allem als Standort des Fährhafens Puttgarden im Verlauf der Vogelfluglinie.
- Lage/Gebiet: Wohngebiet
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- Kaufpreis: 529.000 €
- Käuferprovision: 3,57%
- Hinweis zur Courtage: 3,57 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages an die Fa. RN Immobilien GmbH. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
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Grundrisse
